Kennung: 71 SD 0 013
Datum der Freigabe: 04.12.14
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Typ: PDF
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Die Regel 71 SD 0 013 wurde im Vergleich zur vorhergehenden Revision vollständig überarbeitet.
Im Teil A der Regel werden Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17065 konkretisiert. Im Vergleich zur vorhergehenden Fassung wurden zahlreiche Passagen gestrichen, die in der Norm selbst ausreichend konkret geregelt sind und daher keiner Konkretisierung bzw. Erläuterung bedürfen. Der Teil A beinhaltet auch keinen neuen Anforderungen im Vergleich zur vorhergehenden Revision.
Der Teil B der Regel beinhaltet konkrete Festlegungen für das Akkreditierungsverfahren. Insbesondere werden hier Informationen zu Witness-Begutachtungen (Witnessing) gegeben.
Im Teil C der Regel werden Festlegungen zur Beschreibung des Geltungsbereiches einer Akkreditierung für Zertifizierungsstellen für Produkte, Prozesse und Dienstleistungen getroffen. Dieser Teil ist vollständig neu; er beinhaltet keine direkten Anforderungen an Zertifizierungsstellen, sondern legt generelle Rahmenbedingungen zur Formulierung von Akkreditierungsbereichen fest. Diese Rahmenbedingungen ermöglichen - innerhalb festgelegter Grenzen - eine Flexibilisierung des Geltungsbereiches einer Akkreditierung.
Konkretisierende Festlegungen zur Formulierung des Geltungsbereiches der Akkreditierung in bestimmten Sektoren werden auf Basis dieser allgemeinen Regel in Abstimmung mit den zuständigen Sektorkomitees der DAkkS getroffen und veröffentlicht.
Die Regel 71 SD 0 013 tritt mit Veröffentlichung in Kraft. Die aufgrund des Teils C dieser Regel ggf. erforderlichen Anpassungen der Akkreditierungsurkunden und deren Anlagen erfolgt sukzessive bei erforderlichen Änderungen, z.B. im Rahmen von Reakkreditierungen.