Die UV-Schutz-Verordnung sieht die Qualifizierung des Fachpersonals von Solarien durch akkreditierte Zertifizierungsstellen vor. Die ersten Schulungsträger konnten ihre Kompetenz im Rahmen eines Akkreditierungsverfahren bei der DAkkS nachweisen.
Seit 1. Januar 2012 gilt in Deutschland die „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung“ (UV-Schutz-Verordnung – UVSV). Ziel der Verordnung ist es, den Schutz vor der schädlichen Wirkung künstlicher UV-Strahlung zu verbessern und so die von Solarien ausgehenden Gesundheitsrisiken zu minimieren. Für die Betreiber von gewerblichen „Sonnenstudios“ gelten damit seit Jahresbeginn neue Qualitätsanforderungen. Neben der Einführung neuer Anforderungen an die Ausstattung und Sicherheit der Solarien sowie eines Grenzwertes für die maximale Bestrahlungsstärke wird vor allem auf die Qualifizierung des Personals Wert gelegt.
Qualifizierung des Fachpersonals durch akkreditierte Schulungsträger
So sieht die Verordnung vor, dass ab dem 1. November 2012 während der Betriebszeiten der Solarien qualifiziertes Fachpersonal für die Beratung der Nutzerinnen und Nutzer der Besonnungsgeräte und deren Überprüfung anwesend sein muss. Dieses Fachpersonal muss wiederum durch einen Schulungsträger fortgebildet und zertifiziert sein, der seine Kompetenz durch eine Akkreditierung bei der Deutschen Akkreditierungsstelle nachgewiesen hat.
Seit September sind zwei Ausbildungsinstitute mit Zertifizierungsstellen für sachkundiges Personal gemäß UV-Schutz-Verordnung akkreditiert (Stand 31. Oktober 2012; aktuelle Informationen sind in der Datenbank akkreditierter Stellen der DAkkS zu finden).
Die akkreditierten Schulungsträger führen bereits Schulungen für das Fachpersonal von Solarien durch. Weitere Institute haben die Akkreditierung beantragt, konnten das Akkreditierungsverfahren aber noch nicht abschließen. Im Rahmen einer Übergangsregel in § 10 Absatz 2 UVSV können bestehende Schulungsbescheinigungen der Akademie für Besonnung (AfB), die vor dem 15. August 2010 ausgestellt wurden, noch maximal bis zum jeweiligen Ablaufdatum anerkannt werden.