Neuer europäischer Rechtsrahmen für Akkreditierungen
Auf europäischer Ebene entschloss man sich im Jahr 2008 dazu, den Rechtsrahmen der Akkreditierung und die Marktüberwachung an die Erfordernisse des rasch wachsenden internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehrs anzupassen und das Akkreditierungswesen zu harmonisieren.
Durch die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 über die „Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten“ wurde erstmals ein einheitlicher und EU-weiter Rechtsrahmen für Akkreditierung entwickelt.
Die Verordnung gilt für den freiwilligen Bereich der Konformitätsbewertung ebenso wie für die sensiblen Bereiche, in denen die Akkreditierung einer Konformitätsbewertungsstelle gesetzlich vorgeschrieben ist.
Vorgaben der EU-Verordnung an die nationalen Akkreditierungsstellen
Den Mitgliedstaaten wurden klare und einheitliche Vorgaben für die Organisation und Durchführung der Akkreditierung gemacht. Die Verordnung umfasst im Kern folgende Aspekte:
EA koordiniert Akkreditierung in Europa
Die Verordnung erkennt zudem die Europäische Kooperation für Akkreditierung (EA) als koordinierende Organisation für Akkreditierung in Europa an. EA organisiert auch die geforderte gegenseitige und regelmäßige Beurteilung der nationalen Akkreditierungsstellen in Europa untereinander („peer evaluation“).
Einen Überblick über die Umsetzung der Akkreditierungsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 und der CE-Kennzeichnung zwischen 2013 und 2017 gibt der folgende Bericht: