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Corona-Virus

DAkkS verabschiedet Maßnahmenpaket: Vorerst keine Vor-Ort-Begutachtungen mehr

Update vom 20. März 2020
Pressemitteilung,

Durch die Ausbreitung des Coronavirus und unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Bundesregierung, des Robert Koch-Instituts und weiterer zuständiger Behörden hat die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) Maßnahmen zum Schutz von Mitarbeitern, Begutachtern und Kunden getroffen. Die DAkkS wird auch weiterhin ihre hoheitliche Aufgabe erfüllen. Dabei bittet die DAkkS ihre Kunden um Verständnis dafür, dass die Maßnahmen Veränderungen bisheriger Routinen mit sich bringen werden.

Wie geht die DAkkS mit in Deutschland vorgesehenen Begutachtungen um?

Auf Grundlage der derzeitig beschleunigten Entwicklungen und den behördlich angeordneten Einschränkungen wird die DAkkS bis auf weiteres alle aktuell geplanten Begutachtungen innerhalb Deutschlands durch alternative Begutachtungsverfahren ersetzen oder, wo möglich, verschieben. Die DAkkS bittet die KBS um Verständnis dafür, dass sich ihre Verfahrensmanager sukzessive für weitere Planungen hinsichtlich der Begutachtungsaktivität melden.

Wie geht die DAkkS mit vorgesehenen Begutachtungen außerhalb Deutschlands um?

Auf Grundlage der derzeitigen Situation verzichtet die DAkkS bis auf weiteres auf Begutachtungen außerhalb Deutschlands. Sofern möglich, wird auf lokale Akkreditierungsstellen per Unterauftragsvergabe zurückgegriffen. Sollte die Durchführung von Begutachtung per Unterauftragsvergabe nicht möglich sein – und dies ist derzeit wahrscheinlich – prüft und entscheiden die DAkkS-Verfahrensmanager im Einzelfall, ob alternative Begutachtungsmethoden angewendet werden können.

Auswirkungen auf die Tätigkeiten der Konformitätsbewertungsstellen

Der DAkkS ist bewusst, dass die Auswirkungen der Corona-Krise alle Beteiligten der Qualitätsinfrastruktur und die Wirtschaft vor besondere Herausforderungen stellen. Die Akkreditierungsstelle wird daher im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles Erforderliche unternehmen, um die negativen Auswirkungen auf die akkreditierten Stellen so gering wie möglich zu halten.

Die Konformitätsbewertungsstellen (KBS) haben nun die Verantwortung, auf die aktuelle Situation durch angemessene Pläne zu reagieren und entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Diese müssen auf die Besonderheiten der jeweiligen Stelle, ihrer Produkte, Märkte und Regulierungsbesonderheiten eingehen. Die Fähigkeit, auf Katastrophensituationen angemessen zu reagieren, ist eine Kompetenz akkreditierter Stellen.

Die akkreditierten Stellen können deshalb von Fall zu Fall bewerten, wie sie mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie im Rahmen der Konformitätsbewertung und deren Überwachung umgehen. Grundlage für die individuelle Bewertung sind gesetzliche Anforderungen, lokale behördliche Auflagen sowie etwaige Bestimmungen von Vertragspartnern oder Programmeignern.

Die DAkkS weist insbesondere die Zertifizierungsstellen für Managementsysteme auf die Bestimmungen des informativen Dokuments IAF ID3:2011 (IAF Informative Document For Management of Extraordinary Events or Circumstances Affecting ABs, CABs and Certified Organizations) hin. Dieses Dokument bietet eine gute Grundlage für die internen Abwägungen, die eine Konformitätsbewertungsstelle vornehmen muss. Es ermöglicht grundsätzlich die Verschiebung einer Überwachung von bis zu sechs Monaten. Sofern anwendbar, können durch die Kombination mit Remote-Techniken noch längere Zeiträume für ein angemessenes Sonderüberwachungskonzept abgedeckt werden.

Nach Einschätzung der DAkkS können die Prinzipen von IAF ID3:2011 in dieser außergewöhnlichen Situation sinngemäß auf alle Konformitätsbewertungsstellen übertragen werden. Weitere Informationen zu den Auswirkungen des Coronavirus und Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema finden sich auf den Internetseiten der europäischen Akkreditierungsorganisation EA und den internationalen Akkreditierungsnetzwerken IAF und ILAC.

Alle Maßnahmen, die von Konformitätsbewertungsstellen durch die Auswirkungen der Pandemie und auf Basis risikoorientierter Überlegungen als Alternative zur regulären Vorgehensweise durchgeführt werden, müssen dokumentiert, begründet und der DAkkS auf Anfrage oder im Verfahrensmanagement zur Verfügung gestellt werden.

Die DAkkS wird ihren Ermessensspielraum im Akkreditierungsverfahren vollständig ausschöpfen, um unnötige Probleme für die akkreditierten Stellen und die deutsche Wirtschaft zu vermeiden.

Umgang mit Informationsveranstaltungen, Kundengespräche und Sitzungen

Die DAkkS wird bis auf weiteres auf alle Veranstaltungen und Termine mit externen Teilnehmern verzichten, die eine persönliche Anwesenheit mehrerer Personen am Veranstaltungsort erfordern. Dazu gehören auch individuell mit den Fachabteilungen vereinbarte Gespräche mit externen Personen in den Geschäftsstellen der DAkkS sowie Sitzungen von Sektorkomitees.

Alle bis Ende Juni 2020 terminierten Informationsveranstaltungen und Schulungen werden auf einen späteren Zeitpunkt – voraussichtlich ab September 2020 – verlegt.

Allgemeiner Hinweis

Die genannten Maßnahmen treten ab sofort in Kraft. Die DAkkS wird die weiteren Entwicklungen rund um die Pandemie genau beobachten und bei Bedarf weitere Maßnahmen beschließen sowie bestehende Maßnahmen aktualisieren. Dabei ist für die DAkkS auch weiterhin die Aufrechterhaltung ihrer hoheitlichen Aufgabe sowie der Schutz von Mitarbeitern, Begutachtern und Kunden gleichermaßen oberste Priorität.

DAkkS-Pressestelle

Kontakt

T: +49 (0) 30 670591-954

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