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Begutachtung trotz Corona-Pandemie

DAkkS erweitert Einsatzmöglichkeit für Fernbegutachtungen

Bearbeitung von Erweiterungsanträgen
Pressemitteilung,

Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) reagiert auf die anhaltenden Kontakt- und Reiseeinschränkungen und erweitert die Einsatzmöglichkeiten von Fernbegutachtungen. Waren diese bislang lediglich als Ersatz für notwendige Überwachungs- und Wiederholungsbegutachtungen für die Zeit der durch die Corona-Pandemie verursachten Einschränkungen vorgesehen, können sie nun auch unter Umständen im Rahmen der Bearbeitung von Erweiterungsanträgen zum Einsatz kommen.

Die DAkkS wird von nun an Fernbegutachtungen im Rahmen von Erweiterungen dann einsetzen, wenn die beantragende Konformitätsbewertungsstelle (KBS) bereits über die grundsätzliche Kompetenz des zu erweiterten Akkreditierungsgebietes verfügt. Voraussetzung für eine Fernbegutachtung ist, dass die KBS die Erweiterung fachlich beherrscht und vollumfänglich in ihr Managementsystem integriert hat. Parallel zum Antrag sollte die KBS dem Verfahrensmanager der DAkkS alle Dokumente und Aufzeichnungen zur Verfügung stellen, die dies deutlich macht. Die DAkkS wird auf dieser Grundlage entscheiden, ob eine Fernbegutachtung durchgeführt werden kann.

Zum Hintergrund

Zum Schutz ihrer Mitarbeiter und Begutachter, aber auch zum Schutz der Gesundheit ihrer Kunden, verzichtet die DAkkS seit Mitte März auf Vor-Ort-Begutachtungen. Um trotz der durch die Corona-Pandemie einhergehenden Einschränkungen verantwortungsvoll ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen und eine zuverlässige Dienstleistung für ihre Kunden anbieten zu können, hat die DAkkS ihre Begutachtungstätigkeit – wo möglich – auf Fernbegutachtungen umgestellt.

DAkkS-Pressestelle

Kontakt

T: +49 (0) 30 670591-954

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