Beschwerdemanagement

Wollen Sie sich als Kunde über eine akkreditierte Stelle oder über die DAkkS selbst beschweren? Hier erfahren Sie, in welchen Fällen die DAkkS Ihre Beschwerde prüft, wie wir dabei vorgehen, was bei der Formulierung zu beachten ist und wie Beschwerden bei uns einzureichen sind.

Beschwerde­verfahren der akkreditierten Stelle nutzen

Nach den Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17011 muss die DAkkS – sofern möglich – zunächst der Konformitäts­bewertungsstelle die Option einräumen, eine Beschwerde im eigenen Beschwerde­verfahren zu prüfen. Wenden Sie sich daher bitte immer zunächst an die Beschwerdestelle der betroffenen Stelle, bevor Sie Ihre Beschwerde bei der DAkkS einreichen.

Sich bei der DAkkS beschweren

Im Rahmen ihrer Überwachungsaufgaben trägt die DAkkS dafür Sorge, dass akkreditierte Konformitätsbewertungsstellen die jeweiligen akkreditierungsrechtlichen Anforderungen einhalten. Daher können Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an uns wenden, wenn Sie sich als Kunde oder sonstiger Dritter über eine von der DAkkS akkreditierte Stelle oder über die DAkkS beschweren möchten.

Schriftform notwendig

Bitte beschweren Sie sich schriftlich, damit wir Ihr Anliegen bearbeiten können. Beschwerden können Sie auf dem Postweg oder über unser Kontaktformular einreichen. Nennen Sie immer den Sachverhalt sowie den Grund der Beschwerde. Fügen Sie entsprechende Belege bei. Ohne diese Angaben können wir die Beschwerde nicht bearbeiten.

Link zum Beschwerdeformular

So prüft die DAkkS Ihre Beschwerde

Beschwerden prüfen wir im Regelfall in mehreren Schritten:

  • Zuerst prüfen wir, ob der geschilderte Sachverhalt in den Bereich einer Akkreditierung fällt und ob er sich bereits anhand der Angaben und der eingereichten Unterlagen beurteilen lässt.
  • Bestehen hier Unklarheiten, klären wir den Sachverhalt weiter auf. Dazu fordern wir im Regelfall von der betroffenen Konformitätsbewertungsstelle eine Stellungnahme an und leiten dazu das Beschwerdeanliegen weiter.
  • Bei Beschwerden über die DAkkS wird die betroffene Person oder der betroffene Bereich zu einer Stellungnahme aufgefordert.
  • Die akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle oder die betroffene Person/der betroffene Bereich innerhalb der DAkkS berichtet uns und erklärt die Gründe für die Entscheidung.
  • Ergibt die Prüfung, dass die Entscheidung akkreditierungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, teilen wir dies Ihnen als Beschwerdeführer mit.
  • Stellt sich jedoch heraus, dass wir als Überwachungsbehörde einschreiten müssen, setzen wir uns mit der betreffenden Stelle weiter auseinander. Bei ausreichender Beweislage können wir zum Beispiel eine entsprechende Sonderüberwachung gegenüber der betroffenen Stelle einleiten. Über den Ausgang dieser Auseinandersetzung können wir allerdings aus Vertraulichkeitsgründen nicht informieren.
  • Im Fall von berechtigten Beschwerden gegen die DAkkS leiten wir, sofern dies als notwendig erachtet wird, entsprechende Korrekturmaßnahmen ein.
  • Als Beschwerdeführer erhalten Sie aber in jedem Fall ein abschließendes Schreiben zur persönlichen Beschwerde.

Beschwerde einreichen So formulieren Sie Ihre Beschwerde richtig

Einverständnis zur Weiterleitung der Beschwerde

Üblicherweise ist es notwendig, die betroffene Konformitätsbewertungsstelle zum Sachverhalt der Beschwerde zu befragen. Dies geht am einfachsten, wenn wir das Beschwerdeschreiben an die Stelle direkt weiterleiten. Voraussetzung dafür ist, dass Sie uns erlauben, Ihre Identität offenzulegen. Bitte erteilen Sie uns Ihre Zustimmung zusammen mit der Einreichung der Beschwerde. Wir garantieren, dass Untersuchungen und Entscheidungen zu Beschwerden, die sich gegen die DAkkS selbst oder gegen die für die DAkkS tätigen Begutachter richten, nicht zu diskriminierenden Handlungen gegen den Beschwerdeführer führen.

Weiterleitung der Beschwerde in anonymisierter Form

Sollten Sie der Offenlegung Ihrer Identität nicht zustimmen, werden wir Ihre Anonymität so weit wie möglich schützen, denn wir fühlen uns dem wirksamen Schutz von Hinweisgebern verpflichtet. Wir weisen jedoch darauf hin, dass die akkreditierte Stelle – trotz unseres vertraulichen Umgangs mit der Beschwerde – möglicherweise Ihre Identität aus den Einzelheiten des Sachverhalts erschließen kann.

Alle Informationen und Einzelheiten, die uns mit der Beschwerde überlassen werden, dienen ohne Einschränkung dazu, die Beschwerde zu überprüfen, sodass diese gegebenenfalls auch der Konformitätsbewertungsstelle bekannt werden. Wenn Sie dies im Hinblick auf bestimmte Informationen nicht möchten, dann teilen Sie diese bitte nicht mit.

Rechtliche Grenzen bei Beschwerden

Bitte beachten Sie die gesetzlich festgelegten Grenzen unserer Tätigkeit:

  • Die DAkkS kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Dies können ausschließlich die zuständigen Gerichte, die streitige Rechtsansichten verbindlich klären und die Unternehmen beispielsweise durch ein Urteil zu einer Zahlung verpflichten.
  • Die DAkkS bietet keine allgemeine Rechtsberatung an.
  • Die DAkkS hat nur dann ein Durchgriffsrecht gegenüber den Unternehmen, wenn der geschilderte Sachverhalt in den Bereich einer gültigen Akkreditierung fällt. Informationen über den Akkreditierungsbereich der einzelnen Unternehmen sind über die Datenbank der akkreditierten Stellen verfügbar. Für darüber hinausgehende Themen, beispielsweise wettbewerbsrechtliche Fragen, ist die DAkkS nicht zuständig.

So bekommen Sie eine Antwort auf Ihre Beschwerde

Wir halten Sie über den Bearbeitungsstand Ihrer Beschwerde auf dem Laufenden und antworten Ihnen so schnell wie möglich. Bitte beachten Sie, dass in zahlreichen Fällen eine Stellungnahme des Unternehmens oder der seitens der DAkkS betroffenen Person oder des betroffenen Bereiches angefordert werden muss und es erfahrungsgemäß einige Zeit dauert, bis diese vorliegt und geprüft ist.

Ihr Kontakt

Beschwerdemanagement

Bitte reichen Sie eine Beschwerde postalisch oder online über unser Beschwerdeformular ein:

Deutsche Akkreditierungsstelle
Spittelmarkt 10
10117 Berlin

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