Ob Erstakkreditierung, Reakkreditierung oder Änderung einer Akkreditierung – für jede Akkreditierungsleistung der DAkkS ist grundsätzlich das Einreichen eines formalen Antrags notwendig.
Hier schildern wir Ihnen, was Sie bei der Antragstellung beachten müssen.
Die DAkkS begutachtet und akkreditiert unterschiedliche Typen von Konformitätsbewertungsstellen (KBS) – wie etwa Laboratorien oder Inspektions- und Zertifizierungsstellen – und bestätigt damit deren Kompetenz.
Die DAkkS akkreditiert diese Stellen auf Basis festgelegter internationaler Normen. Die Einhaltung der in den jeweiligen Normen definierten Anforderungen ist eine zentrale Bedingung für einen erfolgreichen Akkreditierungsprozess.
Folgende Akkreditierungsaktivitäten bzw. Typen von Konformitätsbewertungsstellen können bei der DAkkS einen Antrag auf Akkreditierung stellen.
Hinweis:
Für eine Akkreditierung bei der DAkkS ist grundsätzlich das Einreichen eines formalen Antrags notwendig. Dabei wird zwischen zwei Antragsarten unterschieden:
Wichtig: Alle Kunden, die bereits über eine unbefristete Akkreditierung verfügen, müssen keinen Antrag auf Reakkreditierung stellen. Die anstehenden Überwachungen und Wiederholungsbegutachtungen veranlasst die DAkkS auch ohne Antrag. Wenn Sie im Rahmen der Wiederholungsbegutachtung Änderungen an Ihrer Akkreditierung wünschen, stellen Sie bitte einen entsprechenden Antrag auf Änderung.
Anträge auf Reakkreditierung sind weiterhin erforderlich, soweit Akkreditierungen auf gesetzlicher Grundlage befristet erteilt werden.
Zukünftig werden Akkreditierungen mit befristeten und unbefristeten Geltungsbereichen in unterschiedliche Akkreditierungsverfahren aufgeteilt. Die DAkkS gewährleistet auf diese Weise eine unkomplizierte und möglichst kostengünstige Bearbeitung der Anträge.
Bitte füllen Sie diesen Antrag aus, wenn Sie eine neue Akkreditierung anstreben oder Ihre auslaufende Akkreditierung erneuern möchten. Den Antrag auf Erst- oder Reakkreditierung können Sie hier downloaden:
Antrag auf Erst- oder Reakkreditierung (Formular 72 FB 001.1)
Hinweis für Erstakkreditierungen:
Hinweis für Reakkreditierungen:
Bitte verwenden Sie das Antragsformular auf Änderung der Akkreditierung (Formular 72 FB 001.2), wenn Sie eine der folgenden Änderungen an Ihrer bestehenden Akkreditierung vornehmen möchten:
Den Antrag auf Änderung der Akkreditierung können Sie hier downloaden:
Antrag auf Änderung der Akkreditierung (Formular 72 FB 001.2)
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass für einige Dienstleistungen der DAkkS keine Antragstellung notwendig ist:
Bitte verwenden Sie folgendes Formblatt, wenn Sie formale Änderungen in einem laufenden Antragsverfahren vornehmen möchten:
Änderung zum Antrag (Formular 72 FB 001.3)
Mögliche formale Änderungen zum Antrag sind z. B.:
Hinweis
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag immer alle erforderlichen Unterlagen bei. Nur so können wir den Antrag bearbeiten und eine verzögerungsfreie Antragsphase gewährleisten.
Bitte verwenden Sie das entsprechende aktuelle Antragsformular:
Bei formalen Änderungen in einem laufenden Antragsverfahren nutzen Sie bitte dieses Formblatt:
Der Unterzeichner des Antrags bestätigt durch Ankreuzen, dass er im Namen des Rechtsträgers zur Unterschrift berechtigt ist. Nur wenn diese Erklärung nicht abgegeben wurde, muss eine schriftliche Vollmacht oder Ähnliches vorgelegt werden.
Hierbei handelt es sich um Kopien aktueller Auszüge, z. B.:
Sofern im Antrag auf Erst- oder Reakkreditierung unter Punkt 16 ein Kreuz zur „Einbindung einer Befugnis erteilenden Behörde“ gesetzt haben, müssen Sie dem Antrag folgendes Formular ausgefüllt beifügen:
Für die Angabe des Geltungsbereichs der Akkreditierung (auch Akkreditierungsumfang oder Scope genannt) stehen Ihnen je nach Gebiet spezifische Antragslisten zur Verfügung. Ein Verzeichnis der Listen zur Beantragung des Akkreditierungsumfanges bietet das folgende Dokument:
Die fachspezifischen Listen zur Beantragung des Akkreditierungsumfanges sind im genannten Verzeichnis 72 FB 005.00 verlinkt. Sie finden die Listen ebenfalls in unseren Dokumentebereich unter "Spezifische Antragsdokumente" oder über unsere Suche.
Für eine rasche und erfolgreiche Registrierung Ihres Antrages ist es wichtig, dass
Alle Punkte beachtet? Gut, denn dadurch steuern Sie wesentlich die Bearbeitungszeiten der Antragsprüfung. Nur nach einer erfolgreichen Prüfung kann der Antrag innerhalb der DAkkS von der Zentralen Antragsbearbeitung an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet und in einem Verfahren bearbeitet werden.
Die Bestätigung der Annahme Ihres Antrages sowie weitere Informationen zum Fortgang des Verfahrens erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt von der zuständigen Fachabteilung der DAkkS.
Bitte senden Sie uns Ihre vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen grundsätzlich nur als 1 Exemplar im Original (ungetackert) per Post an:
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH
Zentrale Antragsbearbeitung
Spittelmarkt 10
10117 Berlin
Alternativ zur schriftlichen Antragstellung können ausschließlich die vom Gesetzgeber vorgesehenen Alternativen zur Schriftform (Übersendung per DE-Mail an zab [at] dakks [dot] de-mail [dot] de oder Übersendung von digitalen Dokumenten mit qualifizierter elektronischer Signatur an zab-qes [at] dakks [dot] de) genutzt werden.
Sie haben noch Fragen zur Antragsstellung oder suchen einen ersten Kontakt zur DAkkS? Richten Sie Ihre Anfragen bitte an die Zentrale Antragsbearbeitung (ZAB).
Bei einer erfolgreichen Antragsprüfung registrieren wir Ihr Verfahren unter einer Verfahrensnummer. Die folgende Abbildung verdeutlicht den einheitlichen Aufbau der Nummerierung.
PL: Prüflaboratorium
K: Kalibrierlaboratorium
ML: Medizinisches Laboratorium
IS: Inspektionsstelle
ZP: Zertifizierungsstelle für Personen
ZM: Zertifizierungsstelle für Managementsysteme
ZE: Zertifizierungsstelle für Produkte, Prozesse und Dienstleistungen
VS: Validierungs- und Verifizierungsstelle
EP: Anbieter von Eignungsprüfungen
RM: Referenzmaterialhersteller
BB: Biobanken
Hier erfahren Sie mehr zu den Kosten einer Akkreditierung.
Als Bildungsträger, der mit Gutscheinen der BA arbeiten will, müssen Sie sich nicht akkreditieren sondern zertifizieren lassen. Dies ist gesetzlich auch für private Arbeitsvermittler vorgeschrieben.
Bitte beachten Sie, dass Sie ggf. auch eine Maßnahme-Zertifizierung benötigen.
Bei Fragen zur Zertifizierung wenden Sie sich bitte an eine durch uns akkreditierte Fachkundige Stelle. Sie finden hier eine Übersicht in unserer Datenbank akkreditierter Stellen.