Der Akkreditierungsbeirat (AKB) wurde gemäß § 5 AkkStelleG durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eingerichtet.
Zentrale Funktion des AKB ist die Beratung und Unterstützung der Bundesregierung und der Deutschen Akkreditierungsstelle in Fragen der Akkreditierung.
Der Akkreditierungsbeirat hat insbesondere die Aufgaben,
Geschäftsstelle des Akkreditierungsbeirats
Die Führung der Geschäftsstelle des Akkreditierungsbeirats wurde der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) übertragen:
Geschäftsstelle des Akkreditierungsbeirats
BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Unter den Eichen | 12205 Berlin
gs [dot] akkreditierungsbeirat [at] bam [dot] de
Website der Geschäftsstelle des Akkreditierungsbeirats (GS AKB)