Zertifizierung

Akkreditierte Zertifizierung von unbemannten Luftfahrzeugsystemen

EU-Verordnungen bis Juli 2020 umzusetzen
Fachmeldung,

Am 11. Juni 2019 hat die EU das Inverkehrbringen und den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugsystemen der sogenannten „Offenen Kategorie“ in Europa einheitlich geregelt. Das Inverkehrbringen erfordert vom Hersteller/Inverkehrbringer unter gewissen Umständen die Einschaltung einer benannten Stelle. Diese bedarf für die Notifizierung zwingend einer Akkreditierung.

Die Neuregelungen erfolgten anhand der delegierten Verordnungen (EU) Nr. 2019/945 und 2019/947 und traten am 01.07.2019 in Kraft. Sie sind bis spätestens 01.07.2020 umzusetzen. Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) hat beschlossen, die Akkreditierung für Stellen, die "Unbemannte Luftfahrzeugsystemen" der offenen Kategorie prüfen wollen, möglichst bald anzubieten. Die Akkreditierung wird – je nach gewünschtem Modul gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2019/945 – als Zertifizierungsstelle für Produkte, Prozesse und Dienstleistungen oder als Zertifizierungsstelle für Managementsysteme erfolgen. Zuständig wird der Fachbereich „Luft- und Schiffsverkehr“ in der Abteilung Metrologie | Bauwesen | Verkehr | Erneuerbare Energien sein.

Interessierte Zertifizierungsstellen können schon jetzt einen Antrag stellen.

Dr.-Ing. Ernst Ulrich

Fachbereichsleiter FB 1.4 Verkehr | Logistik | Neue Mobilität | Kraftstoffe

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