Gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 müssen die Mitgliedstaaten ab 01.01.2010 eine einzige nationale Akkreditierungsstelle benennen. Dieser Aufforderung folgend wurde in Deutschland die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) errichtet, die die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 erfüllt. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Akkreditierungsstelle (AkkStelleG) am 7. August 2009 sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung der nationalen Akkreditierungsstelle in Deutschland geschaffen worden. Die DAkkS wurde gemäß  AkkStelleG beliehen und wird dementsprechend in Deutschland alle Akkreditierungen gemäß Verordnung (EG) Nr. 765/2008 durchführen.

Schreiben der Geschäftsführung an die akkreditierten Stellen

Übergang der Überwachungspflichten auf die nationale Akkreditierungsstelle
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
mit der am 1. Januar 2010 wirksam gewordenen Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 30) wurde die Akkreditierung in Europa neu geregelt.  
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Kombiniertes MRA-Zeichen von ILAC

 
Ab sofort bietet die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) gemeinsam mit der International Laboratory Accreditation Cooperation (ILAC) die Nutzung des „Kombinierten MRA-Zeichens“ an. Mit diesem Zeichen können Laboratorien, die durch die DAkkS akkreditiert wurden, auf die internationale Anerkennung ihrer Prüfleistungen aufmerksam machen.
Kombiniertes MRA-Zeichen ILAC/DAkkS
 
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