Neues Fachmodul Abfall als DAkkS-Regel veröffentlicht

22.02.2013

Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) hat das neue "Fachmodul Abfall" als DAkkS-Regel veröffentlicht. Auf Antrag führt die DAkkS ab sofort Begutachtungen auf Grundlage des neuen Fachmoduls durch.

Die aktualisierte Fassung der Prüfverfahrensliste zum Fachmodul Abfall (Dokument 72 FB 005.11, Rev. 1.1 vom 13.02.2013) muss einem Antrag als Anlage beigefügt werden.

Das Fachmodul regelt die Notifizierung und definiert die Anforderungen zur Ermittlung und regelmäßigen Kontrolle der fachlichen Kompetenz von Untersuchungsstellen im Rahmen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes des Bundes, der Abfallgesetze der Länder und der in diesem Zusammenhang erlassenen Verordnungen (AbfKlärV, BioAbfV, AltölV, DepV sowie AltholzV).

Die DAkkS-Regel 71 SD 4 003 übernimmt vollständig und unverändert den Inhalt des Fachmoduls Abfall, das von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) erarbeitet wurde.

Kontakt

Lebensmittelchemiker

Dieter Quantz

Fachbereichsverantwortlicher

Abt. 4: Gesundheitlicher Verbraucherschutz | Agrarsektor | Chemie | Umwelt

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