Die wichtigsten Hinweise zum Akkreditierungsverfahren der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) für die Notifizierung nach der EU-Bauproduktenverordnung (EU 305/2011) durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt):
Wie erhalte ich Informationen zur Antragstellung?
Hier finden Sie Hinweise zum Vorgehen, die erforderlichen Formulare und eine Anleitung in der jeweils gültigen Fassung. Bitte beachten Sie sorgsam diese Informationen.
Folgende Antragsdokumente müssen derzeit mit gültiger Unterschrift eingereicht werden, wenn Sie einen Antrag für die Akkreditierung im Rahmen der Bauproduktenverordnung stellen wollen (Downloadmöglichkeit in der rechten Spalte):
- Akkreditierungsantrag (72 FB 001)
- Anlage zum Akkreditierungsantrag: Auskunft zur Information an die Befugnis erteilende Behörde (72 FB 002)
- Liste zur Beantragung des Akkreditierungsumfanges im Geltungsbereich des DIBt (72 FB 005.13)
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Eine Auflistung der Unterlagen zur Vorbereitung finden Sie unter:
- für Prüflaboratorien nach DIN EN ISO/IEC 17025 (72 FB 004.1_17025)
- für Zertifizierungstelle für Produkte DIN EN 45011 (72 FB 004.6_45011)
Bitte senden Sie die einzureichenden Unterlagen umgehend an den Kundenbetreuer, der Ihnen schriftlich nach Annahme des Antrages durch die Abteilung genannt wird.
Beachten Sie bitte, dass in 2012 mit der Herausgabe der ISO/IEC 17065 zu rechnen ist, die die Norm DIN EN 45011 ablösen wird. Normen müssen Sie beim Beuth-Verlag beziehen.
Wie läuft ein Akkreditierungsverfahren ab?
Das Akkreditierungsverfahren läuft in vier Phasen ab.
- Antragsphase
- Begutachtungsphase (einschließlich Begutachtung vor Ort)
- Akkreditierungsphase
- Überwachungsphase
Nähere Informationen finden Sie im Regelwerk „Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen“ (71 SD 0 001).
Welche Zeit sollte für ein Akkreditierungsverfahren eingeplant werden?
Die Akkreditierungsanträge werden in der Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet. Für die Dauer eines Akkreditierungsverfahrens von der Annahme des Antrages bis zum Ausstellen des Bescheides mit der Akkreditierungsurkunde sollten Sie aufgrund der zu erwartenden hohen Zahl der Stellen, die eine Akkreditierung benötigen, ca. neun Monate einplanen. Voraussetzung ist, dass die für die Durchführung des Begutachtungsverfahrens einzureichenden Unterlagen vollständig und geeignet sind.
Für Stellen, die bereits über eine Akkreditierung nach den o. g. Normen bei der DAkkS verfügen, reicht ggf. ein entsprechender Antrag auf Erweiterung (Änderung der Akkreditierung) aus. Detailliertere Fragen dazu besprechen Sie in diesem Fall mit Ihrem zuständigen Kundenbetreuer in der DAkkS.
Sie haben Fragen oder benötigen weitere Auskünfte?
Bei allen Fragen auch zur Antragstellung wenden Sie sich bitte direkt an die Kundenbetreuer der Abteilung 1 Bauwesen | Verkehr | Werkstofftechnik. Nutzen Sie dazu gern die Kontaktaufnahme per E-Mail bauprodukte [at] dakks [dot] de unter dem Stichwort „BauPVO“. So können wir gezielt einen sachkundigen Mitarbeiter unserer Abteilung um die Beantwortung Ihrer Fragen bitten. Gern rufen wir Sie dazu auch an.
Bitte achten Sie auf unserer Website auch stets auf Informationsveranstaltungen zum Thema BauPVO.
18.01.2012