• DAkkS
  • Suchergebnis
  • Dokument

Zusätzliche Fest­legungen und An­forderungen für die Akkre­ditierung von Prüf­laboratorien und Zertifizierungs­stellen für das Sach­gebiet Software-Gebrauchs­tauglichkeit

Detailinformationen

Hinweis:
Die im Februar 2015 durch den AKB bestätigte Regel 71 SD 2 007 bezieht sich auf die Normen DIN EN ISO 9241 Teil 11 und 110 sowie die DIN EN ISO 9241-210. Die DAkkS sieht hier keinen zusätzlichen Regelungsbedarf.

Nach oben