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Wie wird akkreditiert? Ein Überblick

Wie unterschiedlich die Konformitäts­bewertungen von Laboren, Zerti­fizierungs­anbietern oder Inspektions­stellen auch sein mögen. Die Fest­stellung ihrer fachlichen Kompetenz durch eine Akkredi­tierung folgt einem mehrstufigen Verfahren, das im Kern die Antrag­stellung, Begutachtung, Akkreditierungs­entscheidung und Überwachung umfasst.

Akkreditierung ist ein klarer Prozess

Akkreditierung beginnt in einem ersten Schritt damit, dass sich Konformitäts­bewertungs­stellen (KBS) für das Verfahren einer Akkreditierung und damit für die zahlreich damit verbundenen Vorteile entscheiden. Nach erfolgreicher Antragstellung beurteilt die DAkkS sowohl die Unabhängigkeit der KBS als auch ihre fachliche Kompetenz. Dazu zählen etwa die Qualifikationen des Personals, das Qualitäts­management­system, die notwendige Ausstattung und die verwendeten Methoden.

Das Verfahren folgt einem definierten Prozess in verschiedenen Phasen: Antragsphase, Begutachtungs­phase, Entscheidungs­phase und Überwachungs­phase.

Akkreditierungsprozess im Überblick

Antragstellung

Erster Schritt der Akkredi­tierung ist die Einsendung des Akkreditierungs­antrages und der fach­spezifischen Anlagen an den Antragsservice der DAkkS. Dieser prüft zusammen mit der zuständigen Fach­abteilung den Antrag. Nach erfolgter Antrags­prüfung informiert der zugeteilte Verfahrens­manager die beantragende Stelle über das weitere Vorgehen.

Begutachtung

In der nächsten Phase prüft die DAkkS durch ein Begutachter­team die technische Kompetenz und das Management­system der KBS. Die Prüfung findet auf mehreren Wegen statt: als Dokumenten­prüfung, als Vor-Ort-Begutachtung sowie in bestimmten Fällen als zusätzliche Witness­begutachtung, also die Beobachtung und Bewertung der Tätigkeit der Konformitäts­bewertungs­stelle in der Praxis. Die Prüfung mündet in einem Bericht. Sofern nicht alle Anforderungen erfüllt sind, muss die Stelle innerhalb einer gesetzten Frist geeignete Korrektur­maßnahmen umsetzen. Sie werden nochmals überprüft und abschließend bewertet.

Akkreditierungsentscheidung

In dieser Phase bewertet ein Akkreditierungs­ausschuss (AkA) die Begutachtungsergebnisse und entscheidet über die Erteilung der Akkreditierung. Bei positivem Bescheid erhält die KBS die Akkreditierungs­urkunde inklusive des entsprechenden Akkreditierungs­symbols mit eindeutiger Kennung. Damit bestätigt die DAkkS der überprüften Stelle, dass sie ihre Konformitäts­bewertungstätig­keiten im Einklang mit den entsprechenden Normen, Standards oder Gesetzen erbringt und somit technisch kompetent ist. Die Akkreditierung wird anschließend in die Datenbank akkreditierter Stellen aufgenommen.

Überwachung

Auch nach erfolgreicher Akkreditierung überwacht die DAkkS die akkreditierte Stelle in regelmäßigen Abständen. Auf diesem Weg stellt sie sicher, dass diese Stellen die jeweiligen Akkreditierungs­anforderungen dauerhaft erfüllen und durch die DAkkS auch weiterhin als kompetent eingestuft werden können. Werden bei den Überwachungs­begutachtungen Abweichungen festgestellt, kann dies zur Einschränkung, Aussetzung oder Aufhebung der Akkreditierung führen.

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