Wie verläuft der Akkreditierungsprozess?

Von der Antragsstellung über die Begutachtung bis zur Akkreditierung. Der Akkreditierungsprozess Schritt für Schritt:

Der Prozess der Akkreditierung durch die DAkkS umfasst insgesamt vier Phasen:

1. Antragsphase
2. Begutachtungsphase
3. Akkreditierungsphase
4. Überwachungsphase

Die Phasen im Einzelnen:

1. Antragsphase

  • Der Akkreditierungsprozess beginnt mit der Einsendung des Akkreditierungsantrages und der fachspezifischen Anlagen an die Zentrale Kundenkoordinierung (ZKK) der DAkkS in Berlin.
  • Optional können sich Kunden auch vorab in einem Vorgespräch in den Geschäftsstellen der DAkkS über ihre angestrebte Akkreditierung oder das Akkreditierungsverfahren im konkreten Fall informieren.
  • Die ZKK überprüft in Abstimmung mit der zuständigen Fachabteilung der DAkkS den Antrag. Dabei wird auch geprüft, ob eine Befugnis erteilende Behörde (BeB) in das Akkreditierungsverfahren eingebunden werden muss.
  • Nach einer erfolgreichen Antragsprüfung informiert der zugeteilte Kundenbetreuer die antragstellende Konformitätsbewertungsstelle (KBS) über das weitere Vorgehen.

2. Begutachtungsphase

  • In der zweiten Phase des Akkreditierungsprozesses begutachtet die DAkkS durch ein Begutachterteam die technische Kompetenz und das Managementsystem der KBS. Zunächst prüfen die Experten die eingereichten Dokumente, dann findet zum vereinbarten Termin die Begehung vor Ort statt. Der Umfang und die Dauer der Begutachtung sind von der Größe der KBS und der Komplexität des Verfahrens abhängig.
  • Die Ergebnisse werden in einem Begutachtungsbericht dokumentiert.
  • Festgestellte Abweichungen kann der Kunde durch entsprechende Korrekturmaßnahmen im Anschluss an den Begutachtungstermin innerhalb von zwei Monaten beheben. Diese werden nochmals überprüft und bewertet.

3. Akkreditierungsphase

  • In dieser Phase bewertet ein Akkreditierungsausschuss (AkA) die Begutachtungsergebnisse und entscheidet über die Erteilung der Akkreditierung.
  • Die DAkkS bescheinigt den erfolgreichen Abschluss der Akkreditierungsphase durch den Akkreditierungsbescheid und die Akkreditierungsurkunde. Damit bestätigt die DAkkS der überprüften Stelle die Konformität der geprüften Bewertungsleistungen mit den entsprechenden Normen, Standards oder Gesetzen – und damit ihre technische Kompetenz.
  • Die Akkreditierung wird anschließend in der Datenbank der akkreditierten Stellen gelistet.

4. Überwachungsphase

  • Eine Akkreditierung ist in der Regel für fünf Jahre gültig. Um den Kompetenznachweis auch innerhalb dieser Zeit sicherzustellen, erfolgen in festgelegten Intervallen zwei bis drei Überwachungen – je nachdem, ob es sich um ein Laboratorium, eine Inspektions- oder eine Zertifizierungsstelle handelt.
  • Der Akkreditierungszyklus endet spätestens nach fünf Jahren mit dem Auslaufen der Akkreditierung und ggf. einer Reakkreditierung.

Kontakt

Dipl.-Ing./ Dipl. Umweltwissenschaftlerin

Stefanie Friedrich

Bereichsverantwortliche

Zentrale Kundenkoordinierung

Telefon: +49 (0)30 670591-37
Telefax: +49 (0)30 670591-15
stefanie [dot] friedrich [at] dakks [dot] de

Postanschrift

Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH
Spittelmarkt 10
10117 Berlin

Dr.

Folker Spitzenberger

Bereichsverantwortlicher

Zentrale Kundenkoordinierung

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