Widerspruchsstelle

Die Widerspruchsstelle der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH ist zuständig für die Bearbeitung von Widerprüchen. Ein Widerspruch liegt vor, wenn eine Konformitätsbewertungsstelle die Überprüfung einer von der DAkkS durch Verwaltungsakt bekannt gemachten Entscheidung verlangt.

Für die Erhebung eines Widerspruchs und das Widerspruchsverfahren gelten die Regelungen in §§ 79 f. Bundesverwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und der §§ 68 ff. Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).

Kontakt

Dr. jur.

Torben Frank

Stabsstelle

Justitiariat

Telefon: +49 (0)30 670591-48
Telefax: +49 (0)30 670591-15
torben [dot] frank [at] dakks [dot] de

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Spittelmarkt 10
10117 Berlin