Public Corporate Governance Kodex

Hinweis zum Public Corporate Governance Kodex des Bundes

Wirkungsvolle Corporate Governance ist von zentraler Bedeutung für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung. Die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat der Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) erklären gemäß Ziffer 6.1 des Public Corporate Governance Kodex des Bundes, dass dessen Empfehlungen mit folgenden Abweichungen entsprochen wurde und wird:

Angemessene Altersgrenzen für das Ausscheiden eines Geschäftsführungsmitgliedes (Ziff. 5.1.2 PCGK) bzw. eines Aufsichtsratsmitgliedes (Ziff. 5.2.2 PCGK) wurden noch nicht festgelegt. Die Mitglieder der Geschäftsführung bzw. des Aufsichtsrates scheiden in der Regel nach den in den Berufungsrichtlinien geltenden Grundsätzen aus der Geschäftsführung bzw. dem Aufsichtsrat aus.

Ein Prüfungsausschuss (Ziff. 5.1.7 PCGK) ist derzeit nicht vorgesehen, da wegen der Bedeutung der im Zusammenhang mit der Rechnungslegung, des Risikomanagements und des Jahresabschlusses stehenden Themen eine Behandlung im Aufsichtsratsplenum unter Beteiligung aller seiner Mitglieder mit ihrer Sachkompetenz erfolgen soll.

Eine regelmäßige Berichterstattung an den Aufsichtsrat erfolgte ab dem 2. Halbjahr 2010. Dabei wurden die formalen Anforderungen einer Berichterstattung nach § 90 AktG im Geschäftsjahr 2010 nicht vollständig erfüllt.

Corporate Governance Bericht (PDF)
Jahresabschluss 2010 (PDF)