Der nachfolgende Text ist eine aktualisierte Version einer Meldung auf der DAkkS-Website vom 25.10.2011.
Das Merkblatt zur messtechnischen Rückführung 71 SD 0 005 gibt an, welche Ergebnisberichte (Kalibrierscheine und Zertifikate) bei der Akkreditierung von Prüf- und Kalibrierlaboratorien, medizinischen Laboratorien, Inspektionsstellen, Herstellern von Referenzmaterialien und, sofern zutreffend, bei der Akkreditierung von Anbietern von Eignungsprüfungen sowie von Stellen, die Produktzertifizierungssysteme betreiben (Konformitätsbewertungsstellen) als Nachweis der messtechnischen Rückführung gelten.
Mit dieser Information möchten wir den Konformitätsbewertungsstellen (vorrangig Prüflaboratorien, medizinischen Laboratorien und Inspektionsstellen) und Begutachtern/Fachexperten ergänzende praktische Hinweise ausschließlich zu Ergebnisberichten gemäß Punkt 6 des Merkblattes geben. Zu diesen Ergebnisberichten zählen die sogenannten Werkskalibrierscheine, Eichscheine und Prüfscheine für Sonderprüfungen deutscher Eichbehörden aber auch interne Kalibrierscheine.
Die Ergebnisberichte müssen grundsätzlich die Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17025:2005 (5.10.2 und 5.10.4) erfüllen, insbesondere müssen sie Aussagen zur Messunsicherheit und zur messtechnischen Rückführung enthalten. Aus Gründen der internationalen Akzeptanz reicht aber die Vorlage eines solchen Rückführungsnachweises allein nicht aus. Die ausgebende Stelle muss ihre Kompetenz im Sinne der DIN EN ISO/IEC 17025:2005 für die spezielle Kalibrierung nachweisen. Dieser Nachweis wird durch eine Begutachtung geführt, entweder vor Ort oder anhand einer Dokumentenprüfung.
Die nachfolgenden Fallbeispiele sollen das oben Gesagte vertiefen.
1. Konformitätsbewertungsstelle mit hausinterner Rückführung bzw. Konformitätsbewertungsstelle mit Werkskalibrierschein
Ein Prüflaboratorium ist Teil eines größeren Unternehmens und lässt seine akkreditierungsrelevanten Messgeräte oder Normale von anderen Organisationseinheiten (Stellen) desselben Unternehmens rückführen oder führt die Rückführung sogar selbst durch. Man spricht von internen Kalibrierungen.
In einigen Wirtschaftszweigen werden Kalibrierscheine ohne Akkreditierungssymbol auch Werkskalibrierscheine genannt. Die ausgebende Stelle kann sowohl ein nicht akkreditiertes Labor als auch ein akkreditiertes Kalibrierlaboratorium sein, wobei die Werkskalibrierung nicht durch eine Akkreditierung abgedeckt ist, d. h. die angewendeten Verfahren müssen nicht den Akkreditierungskriterien entsprechen.
Die Kompetenz der ausgebenden Stelle für die interne Kalibrierung bzw. die Werkskalibrierung im Sinne der DIN EN ISO/IEC 17025:2005 muss im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens festgestellt und dokumentiert werden. Gegenstand der Begutachtung ist die Ausstattung (personell, apparativ), das angewandte Kalibrierverfahren (genormt oder validiert), die messtechnische Rückführung und das Verfahren zur Bestimmung der Messunsicherheit, welche die ausgebende Stelle eingesetzt hat. Die Begutachtungsergebnisse sind zu dokumentieren und liefern auf diese Weise die Begründung für die Anerkennung der internen Kalibrierscheine bzw. der Werkskalibrierscheine als Rückführungsnachweise.
2. Medizinisches Laboratorium mit externer Rückführung ohne Akkreditierungssymbol
Es gelten dieselben Anforderungen wie im Beispiel 1.
3. Konformitätsbewertungsstelle mit Eichschein einer deutschen Eichbehörde
Die ausstellende deutsche Eichbehörde ist einem nicht akkreditierten Dienstleister (Beispiel 1) prinzipiell gleichgestellt. Es gibt aber wesentliche Unterschiede bzgl. der messtechnischen Kompetenz. Diese Kompetenz der jeweiligen Eichbehörden wird zentral mit Unterstützung durch die PTB nachgewiesen und den Konformitätsbewertungsstellen und der DAkkS kenntlich gemacht.
Sonderfall Eichbehörde als akkreditiertes Kalibrierlaboratorium
Einige deutsche Eichbehörden sind als Kalibrierlaboratorium für bestimmte Messgrößen / Kalibriergegenstände akkreditiert. Liegt nun ein Eichschein einer deutschen Eichbehörde vor, die für dieselbe Messgröße als Kalibrierlaboratorium akkreditiert ist, so gilt die Kompetenz im Sinne DIN EN ISO/IEC 17025:2005 für die spezielle Kalibrierung als nachgewiesen. Sogenannte qualifizierte Eichscheine (Ergebnisberichte ohne Akkreditierungssymbol), die auf Anfrage ausgestellt werden können, erfüllen alle Anforderungen und können als Rückführungsnachweise anerkannt werden.