Geschichte und Entstehung der DAkkS

1. Die DAkkS – Akkreditierung aus einer Hand

Am 1. Januar 2010 nahm die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) ihre Arbeit auf. Mit der Einrichtung dieser nationalen Akkreditierungsstelle erfüllt Deutschland die europäische Forderung nach einer Vereinheitlichung des Akkreditierungssystems. Dieser Schritt schlägt ein neues Kapitel im deutschen Akkreditierungswesen auf und bündelt die langjährigen Erfahrungen und Kompetenzen der zuvor rund 20 Stellen in einer neuen Struktur.

2. Rückblick: Entwicklung des Akkreditierungswesens bis zur Gründung der DAkkS

Zersplittertes Akkreditierungswesen in Deutschland
Anders als zahlreiche andere Staaten verfügte Deutschland bis Ende 2009 nicht über eine einzige nationale Akkreditierungsstelle, sondern über ein zersplittertes Akkreditierungssystem, das aus rund 20 privaten und öffentlich-rechtlichen Akkreditierungsstellen in sich teilweise überschneidenden Gebieten bestand. Die Zusammenarbeit und Koordinierung der Akkreditierungsakteure übernahm seit 1991 der Deutsche Akkreditierungsrat (DAR), der nach der Gründung der DAkkS seine Tätigkeit Ende 2010 eingestellt hat.

Geregelter und nicht geregelter Bereich
Im Bereich der Akkreditierung wurde zwischen dem gesetzlich geregelten und dem nicht geregelten Bereich unterschieden. Im geregelten Bereich waren vornehmlich Länderstellen (z. B. die ZLS Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik) oder auch Akkreditierungsstellen des Bundes (z. B. die Bundesnetzagentur) tätig.

Außerhalb des gesetzlich geregelten Bereichs haben private Akkreditierungsstellen die Akkreditierung vorgenommen, um vor allem die Vertrauensbildung im Geschäftsverkehr und die Erleichterung des Marktzugangs zu fördern. Konformitätsbewertungsstellen, die ihre Dienstleistung im gesetzlich geregelten und im nicht geregelten Bereich anboten, mussten sich durch diese Trennung mehrfach akkreditieren lassen.

Entstehung der Deutschen Gesellschaft für Akkreditierung (DGA)
Im Hinblick auf die mit Beginn des Jahres 2010 anstehenden grundlegenden Veränderungen des deutschen Akkreditierungswesens durch das Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 sowie der Verabschiedung des Akkreditierungsstellengesetzes (AkkStelleG) durch den Bundestag im Juli 2009 schlossen sich die drei wichtigsten privaten Akkreditierungsgesellschaften zusammen. Aus der Deutschen Akkreditierungsstelle Chemie GmbH (DACH), der Deutsches Akkreditierungssystem Prüfwesen GmbH (DAP) und der Trägergemeinschaft für Akkreditierung GmbH/DATech (TGA) wurde im September 2009 die Deutsche Gesellschaft für Akkreditierung GmbH (DGA). Der Mitgliedsstatus von DACH, DAP und TGA/DATech in der europäischen Akkreditierungsorganisation EA ging durch die Verschmelzung auf die DGA über.

3. Gründung der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)

Gründung, Verschmelzung und Beleihung der DAkkS
In § 8 AkkStelleG ist festgelegt, dass eine juristische Person des Privatrechts mit den Aufgaben und Befugnissen einer Akkreditierungsstelle beliehen werden kann. Das mit der Errichtung der nationalen Akkreditierungsstelle beauftragte Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) entschied sich für die Neugründung einer GmbH, die später mit bestehenden Organisationen verschmolzen und beliehen werden konnte. Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH wurde mit Gesellschaftervertrag vom 16. Oktober 2009 gegründet (zunächst 100% Bund).

Am 17. Dezember 2009 verschmolz dann die im September 2009 gegründete DGA (ehemals DACH, DAP und TGA/DATECH) mit der DAkkS. Darüber hinaus wurde der Deutsche Kalibrierdienst (DKD) durch einen Organisationserlass des BMWi in die DAkkS übergeleitet.

Durch die Verschmelzung mit der DGA wurde ein Drittel der Gesellschafteranteile der DAkkS auf die Wirtschaft, vertreten durch den Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI) übertragen. Da die DAkkS mit der Verschmelzung im Sinne des § 10 AkkStelleG nun beleihungsfähig war, wurde sie durch die am 21. Dezember 2009 verabschiedete Verordnung zur Beleihung der Akkreditierungsstelle nach dem Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleGBV) mit den Aufgaben und Befugnissen der nationalen Akkreditierungsstelle beliehen. Der Eintrag ins Handelsregister erfolgte unmittelbar darauf.

4. Start der DAkkS im Januar 2010

Zum 1. Januar 2010 nahm die DAkkS ihre Geschäftstätigkeit als nationale Akkreditierungsstelle auf. Die DAkkS ist durch die Beleihung hoheitlich tätig, unterliegt dem deutschen Verwaltungsrecht und nimmt die Akkreditierungstätigkeiten gemäß Verordnung (EG) Nr. 765/2008 wahr.

Mit dem Zusammenschluss der ehemals privaten Gesellschaften unter dem Dach der neuen Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH und der Beleihung der DAkkS vertraute Deutschland im Zuge der Neuordnung auf die Infrastruktur, Erfahrung und technische Kompetenz der bestehenden Akteure im Bereich der Akkreditierung. Die bisherigen Standorte der übertragenen Gesellschaften und Organisationen (Berlin, Frankfurt am Main und Braunschweig) blieben als Niederlassungen erhalten, die Mitarbeiter der Vorgängergesellschaften wurden ebenso wie der Pool an Begutachtern übernommen.

Gültigkeit der Akkreditierung, Übergangsregelungen und Anerkennung
Bestehende Akkreditierungen der in der DAkkS aufgegangenen Akkreditierungsstellen (DACH, DAP, TGA/DATech und DKD) bzw. weiterer behördlicher und privater Akkreditierungsstellen behalten bis zum ihrem Auslaufen (spätestens zum 31. Dezember 2014) ihre Gültigkeit. Sofern diese in der Datenbank der akkreditierten Stellen gelistet sind, werden sie fortan durch die DAkkS überwacht.

Die DAkkS ist Mitglied in der Europäischen Kooperation für Akkreditierung (EA). Die internationale Anerkennung der Akkreditierungen wird dadurch weiterhin gewährleistet.