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Neue Akkreditierungsbereiche

Der „Grüne Knopf“: Das staatliche Siegel für nachhaltige Textilien

Einführung eines neuen Konformitätsbewertungsprogramms für akkreditierte Zertifizierungsstellen
Pressemitteilung,

Mit Einführung des staatlichen Siegels „Grüner Knopf“ durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) wird dem Verbraucher ein verlässliches Erkennungszeichen für sozial und ökologisch nachhaltig produzierte Textilien angeboten, das klare Anforderungen an die Hersteller und deren Lieferkette formuliert sowie eine staatlich überwachte Kontrolle gewährleistet.

Nach Planungen des BMZ soll am 9. September 2019 die Einführung des „Grünen Knopf“ starten. Damit verbunden ist die Einführung eines neuen Konformitätsbewertungsprogramms für akkreditierte Zertifizierungsstellen im Laufe des Projektes. Interessenbekundungen von Zertifizierungsstellen können jederzeit bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) abgegeben werden. Über den Zeitpunkt, ab dem förmliche Anträge auf Akkreditierung gestellt werden können, wird die DAkkS gesondert informieren.

Was ist der "Grüne Knopf"?

Der „Grüne Knopf“ ist das erste staatlich überwachte Siegel für sozial und ökologisch nachhaltig produzierte Textilien. Den „Grünen Knopf“ kennzeichnet:

  • Der Staat legt die Kriterien und Bedingungen für den „Grünen Knopf“ verbindlich fest.
  • Der „Grüne Knopf“ verbindet soziale und ökologische Kriterien – von A wie Abwassergrenzwerte bis Z wie Zwangsarbeitsverbot. Viele der bestehenden rein privaten Siegel konzentrieren sich hingegen nur auf einzelne Aspekte von Umwelt- oder Sozialkriterien.
  • Als erstes staatliches Siegel verbindet der „Grüne Knopf“ anspruchsvolle Anforderungen an die einzelnen auszuzeichnenden Textilien (Produktebene) mit Anforderungen an das ganze Unternehmen, das seine Sorgfaltspflichten in den Lieferkette insgesamt nachweisen muss (Chain of Custody).
  • Der „Grüne Knopf“ wird direkt am Produkt angebracht werden. Er gibt den Verbrauchern so beim Einkauf nachhaltiger Textilien Orientierung.

Zur Glaubwürdigkeit des "Grünen Knopf"

Die besondere Glaubwürdigkeit basiert auf drei Säulen:

  1. Die Festlegung der global geltenden Anforderungen an Unternehmen und die Lieferkette erfolgt durch den Staat als Inhaber der Gewährleistungsmarke.
  2. Die Anforderungen werden durch unabhängige akkreditierte Zertifizierungsstellen weltweit überwacht.
  3. Die Unabhängigkeit und Kompetenz der Zertifizierungsstellen wird durch die staatliche Akkreditierung weltweit überwacht.

Dieses engmaschige staatliche Überwachungssystem gibt den Verbrauchern Verlässlichkeit und ist eine deutliche Verbesserung zu vielen anderen, rein privat organisierten Siegeln und Herstellereigenen Gütezeichen.

Zwar gibt es bereits Initiativen und Siegel für nachhaltige Textilien. Doch nicht immer ist klar, wie anspruchsvoll diese sind und ob die versprochenen Eigenschaften auch tatsächlich durch verlässliche Prüfverfahren und durch kompetente und nachweislich unabhängige Prüfstellen überprüft worden sind. Mit dem „Grünen Knopf“ gibt es nun ein verlässliches Erkennungszeichen für die Verbraucher, für das der Staat die Gewährleistungsverantwortung im Rahmen der Akkreditierung übernimmt.

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Der „Grüne Knopf“ ist als sogenannte Gewährleistungsmarke gemäß 106a ff Markengesetz (MarkenG) eingetragen und wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt geprüft. Die in der Gewährleistungsmarkensatzung enthaltenen Anforderungen sind verpflichtend einzuhalten und können durch das Markenrecht auch international effektiv durchgesetzt werden.

Akkreditierungsrechtlich ist der „Grüne Knopf“ ein Konformitätsbewertungsprogramm (Scheme) im Sinne der ISO/IEC 17065 i.V.m. ISO/IEC 17067, das die Vergabe eines Konformitätszeichens im Sinne der ISO/IEC 17030 regelt. Es werden spezifische soziale und umweltbezogenen Produktmerkmale sowie Anforderungen an die Umsetzung unternehmerischer Sorgfaltspflichten in den Bereichen Menschenrechte und Umwelt festgelegt, die in den Prozessen und Methoden zur Produktion in der gesamten relevanten Lieferkette zu erfüllen sind (Chain of Custody).

Daneben sieht die Gewährleistungsmarkensatzung vor, dass nur unabhängige, akkreditierte Prüfstellen (Zertifizierungsstellen gemäß ISO/IEC 17065) die Konformität an den Hersteller beziehungsweise den Produktverantwortlichen bestätigen dürfen. Die Kompetenz und Unabhängigkeit dieser akkreditierten Prüfstellen und die Validität des Zertifizierungsprogramms unterliegen einer staatlichen Überwachung gemäß Art. 5 Abs. 3 VO (EG) 765/2008 in Verbindung mit DIN EN ISO/IEC 17011.

Die DAkkS ist als nationale Akkreditierungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland zuständig für diese hoheitliche Aufgabe gemäß § 1 Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG), wenn die Zertifizierungsstelle ihren Sitz in Deutschland hat. Dies schließt weltweite Kontrollen der DAkkS ein, wenn die Zertifizierungsstelle im Ausland Kontrollen vornehmen muss.

Für welche Produktarten wird der "Grüne Knopf" vergeben?

Der Geltungsbereich des „Grünen Knopfes“ umfasst eine Vielzahl an Textilien, insbesondere Bekleidung, textile Mode-Accessoires, textile Spielzeuge, Rucksäcke, Schuhe, die überwiegend aus Textilien gemacht sind sowie Heimtextilien und Bettwaren. Dies schließt auch Textilien aus Polyester oder anderen Chemiefasern mit ein.

Kann der "Grüne Knopf" für die öffentliche Beschaffung genutzt werden?

Der „Grüne Knopf“ erfüllt nach Abschluss der Pilotphase (Einführungsphase) alle Anforderungen der europäischen Vergaberichtlinie und dem nationalen Vergaberecht (insb. Art. 44 Abs. 1 RL 2014/24/EU und § 33 VgV). Damit leistet das international angelegte System einen wichtigen Beitrag für die nachhaltige öffentliche Beschaffung. Krankenhäuser, Polizeidienststellen oder Kommunen können dieses Erkennungszeichen nutzen, um beispielsweise Arztkittel, Hemden und andere Textilien nachhaltig beschaffen zu können.

Kompatibiltät mit EU-Binnenmarkt und Welthandel

Auch wenn die Initiative für den „Grünen Knopf“ aus Deutschland kommt, so handelt es sich um ein global angelegtes System mit staatlicher Überwachung auf Grundlage europäischer und internationaler Systeme.

Auch in anderen Ländern können Unternehmen daher den „Grünen Knopf“ verwenden. Als globales Siegel entspricht die Zertifizierung weltweit harmonisierten ISO-Standards und dem WTO-Recht. Insbesondere sind folgende Eigenschaften relevant:

  • Der Durchsetzungsmechanismus wird wie bei allen globalen Labels (wie z.B. GLOBALG.A.P., Forest Stewardship Council, Fair Trade oder GOTS) auf Grundlage des WTO-Recht (TRIPS-Abkommen) im Wege des Markenschutzes weltweit gesichert.
  • Die Instrumente und Systeme der Konformitätsbewertung beim „Grünen Knopf“ entsprechen sowohl dem System des WTO-Rechts (TBT-Abkommen) als auch dem etablierten EU-System des sogenannten „New Legislative Framework“. Die Zertifizierung und Akkreditierung beruht auf der Verordnung (EG) Nr. 765/2008.
  • Die Anforderungen an den Gegenstand der Konformitätsbewertung (Produkte aus einer nachhaltigen Chain of Custody) setzen die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie sektorspezifische Empfehlungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD Due Diligence Guidance for Responsible Supply Chains in the Garment and Footwear Sector) um und sind somit international harmonisiert.
  • Das Zertifizierungsprogramm des „Grünen Knopf“ entspricht den weltweit harmonisierten Standards: ISO/IEC 17065 und ISO/IEC 17067. Die ISO ist zuständig für die weltweite Industrienormung. Diese Prüfungen können also weltweit zu harmonisierten und vergleichbaren Bedingungen erfolgen, auch wenn die Lieferkette komplex und international ist.

Damit gewährleistet der Grüne Knopf, dass die Prüfungen international anerkannt und vergleichbar sind und keine Handelshemmnisse entstehen.

Jedes Textilunternehmen weltweit hat Zugang zum „Grünen Knopf“. Hersteller können mit dem „Grünen Knopf“ gekennzeichnete Produkte weltweit absetzen und das BMZ als Inhaber des Konformitätszeichens kann international im Rahmen des Markenschutzes gegen den Missbrauch der Marke vorgehen und so die Interessen der Verbraucher, die auf den „Grünen Knopf“ vertrauen, schützen.

Insoweit ist der „Grüne Knopf“ grenzüberschreitend einsetzbar und international verständlich. Durch ihre Akkreditierungstätigkeit stellt die DAkkS zudem sicher, dass der „Grüne Knopf“ mit europäischen und internationalen Vorgaben konform ist und zu verlässlichen Ergebnissen führt.

Auch eine Zertifizierungsstelle außerhalb Deutschland kann nach einer Akkreditierung gemäß der VO (EG) 765/2008 für den „Grünen Knopf“ tätig werden.

Zertifizierungsaufwand für die Hersteller

Der „Grüne Knopf“ ist ein freiwilliges Konformitätszeichen. Hersteller werden so in die Lage versetzt, ihre Produktion sukzessive und entsprechend der Verbrauchernachfrage auf nachhaltige Produktion umzustellen.

Das Zertifizierungsprogramm wurde an die Besonderheiten in der Textilbranche angepasst. Dazu gehören unter anderem:

  • Die Vermeidung von Doppelzertifizierungen für die Hersteller durch die Anerkennung von bereits gleichwertig zertifizierten Produkten durch anerkannte Siegel, die den anspruchsvollen Kriterien des „Grünen Knopf“ entsprechen (z.B. GOTS).
  • Die Besonderheiten und die geringeren Auswirkungsrisiken kleiner und kleinster Unternehmen in der Lieferkette werden durch schlanke und bürokratiearme Nachweisführung berücksichtigt. Zudem unterstützt das BMZ aktiv diese Unternehmen bei der Umsetzung und erfolgreichen Durchführung der Zertifizierung.
  • Die Möglichkeit, innerhalb der Zertifizierungslaufzeit, den „Grünen Knopf“ auf neue Kollektionen und Produkte innerhalb der überprüften Lieferkette zu erweitern
  • Die Nachweisführung für Sozialstandards bei ausschließlicher Produktion innerhalb der EU zu vereinfachen

Die Entwicklung des „Grünen Knopf“ durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erfolgte nach eingehender Beratung und Information durch die DAkkS gemäß Tz. 4.4.13 ISO/IEC 17011 über die spezifischen Akkreditierungsanforderungen und Konformitätsbewertungsnormen sowie das Verfahren für das Konformitätsbewertungszeichen „Grüner Knopf“.

Dr. Ilona M. Pawlowska-Kurzweg, LL.M.

Servicebereichsleiterin

Programmprüfung | Produktentwicklung

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