Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gibt Akkreditierungspflicht im Bauproduktensektor bekannt.
Das Europäische Parlament und der EU-Ministerrat haben im ersten Quartal 2011 die neue EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO, Verordnung EU 305/2011) verabschiedet, die am 24. April 2011 in Kraft getreten ist.
Damit wurde das nahezu drei Jahre währende Gesetzgebungsverfahren erfolgreich zum Abschluss gebracht. Mit der Verordnung werden die Regelungen für die Vermarktung von Bauprodukten in Europa präzisiert, um mehr Rechtsverbindlichkeit, Transparenz, Effizienz und eine Entlastung insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen zu erreichen.
Akkreditierung als Kompetenznachweis
Die BauPVO gehört zu den ersten Verordnungen der EU, die die Vorgaben des Beschlusses EU 768/2008 hinsichtlich der Anforderungen an zu notifizierende Stellen übernimmt und damit die Akkreditierung als Kompetenznachweis für die Notifizierung der Prüf- und Zertifizierungsstellen im Bauproduktensektor als bevorzugten Weg aufzeigt.
Auch wenn die BauPVO unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten gilt, sollen mit einer Anpassung des Bauproduktengesetzes wichtige Verfahrensschritte für die deutsche Wirtschaft konkretisiert werden. Eine der wesentlichsten Richtungen dazu gab das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) auf seinem Symposium zur BauPVO am 9. November 2011 im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung bekannt.
DAkkS akkreditert, DIBt notifiziert, BAM ist neue Produktinformationsstelle
Danach wird in Deutschland die Akkreditierung der Prüf- und Zertifizierungsstellen durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) die Grundlage für die Notifizierung dieser Stellen bei der Europäischen Kommission sein.
Die Aufgaben der notifizierenden Behörde gemäß Artikel 45 sollen dem Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) übertragen werden, das bisher schon für die Anerkennung der Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen) nach der abgelösten Bauproduktenrichtlinie zuständig war. Die Frist für die vollständige Umsetzung der BauPVO läuft zum 1. Juli 2013 ab, d. h., bis dahin müssen auch die bisher schon notifizierten Stellen eine neue Notifizierung durch das DIBt erfahren.
In diesem Zusammenhang sei auch erwähnt, dass die neue Produktinformationsstelle für das Bauwesen die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) in Berlin sein wird.
Text: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
Wichtige Informationen zur Akkreditierung nach BauPVO
Informationsveranstaltung zur Akkreditierung nach BauPVO