Antrag auf Akkreditierung

An dieser Stelle erfahren Sie mehr zum Antrag auf Akkreditierung. Sie möchten wissen, wie der Akkreditierungsprozess insgesamt verläuft? Antworten darauf finden Sie hier.

Wann muss ein Antrag gestellt werden?
Für eine Akkreditierung bei der DAkkS ist grundsätzlich das Einreichen eines formalen Antrags notwendig. Dies gilt für eine

  • Erstakkreditierung,
  • Reakkreditierung oder
  • Änderung/Erweiterung/vom Kunden gewünschte Einschränkung, Aussetzung oder Zurückziehung der Akkreditierung.

Dagegen muss für die Überwachung einer bestehenden Akkreditierung kein Antrag gestellt werden.

Antragsunterlagen
Für die effiziente Abwicklung des Antragsverfahrens stellt die DAkkS Formblätter zur Verfügung. Mindestens folgende Unterlagen sind für den Antrag auf Akkreditierung notwendig (Download siehe rechte Spalte):

  1. Ein gültiger Handelsregisterauszug oder einen anderen Nachweis der Rechtsform.
     
  2. Das ausgefüllte Antragsformular 72 FB 001 (Hinweise dazu bietet die Anleitung zum Ausfüllen des Antragsformulars 72 SD 003).
    Bitte beachten: Die Unterschrift auf dem Antrag muss den vertretungsberechtigten Personen laut Handelsregisterauszug entsprechen.
     
  3. Die Anlage zum Akkreditierungsantrag: Auskunft zur Information der Befugnis erteilenden Behörden 72 FB 002 (sofern im Antragsformular Abschnitt 8 mit „Ja“ beantwortet wurde).
     
  4. Die Angabe des Akkreditierungsumfangs:
    Für die Beantragung des Akkreditierungsumfanges stehen Ihnen je nach Akkreditierungsbereich eine Reihe spezifischer Dokumente (Mustervorlagen) zur Verfügung. Eine Übersicht bietet das Dokument 72 FB 005. Die jeweiligen Dokumente (72 FB 005.1, 72 FB 005.2, etc.) finden Sie in den entsprechenden Kategorien unter dem Menüpunkt "Dokumente".

    Sollten Sie bereits über eine Akkreditierung verfügen, können Sie stattdessen gerne die Liste der Verfahren basierend auf der bestehenden Anlage zur Urkunde aufbauen (Änderungen bitte kennzeichnen).

Bitte senden Sie den Antrag an:
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH
Zentrale Antragsbearbeitung
Spittelmarkt 10
10117 Berlin

Kontakt
Für alle Fragen zum Antragsverfahren steht Ihnen die Zentrale Antragsbearbeitung (ZAB) der DAkkS gerne per zab [at] dakks [dot] de (E-Mail) oder telefonisch zur Verfügung.

Kontakt

Dr.

Folker Spitzenberger

Sachgebietsleiter Zentrale Antragsbearbeitung (komm.)

Abt. 1: Grundsatz | Bauwesen | Verkehr | Erneuerbare Energien

Telefon: +49 (0)30 670591-38
Telefax: +49 (0)30 670591-15
folker [dot] spitzenberger [at] dakks [dot] de

Postanschrift

Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH
Spittelmarkt 10
10117 Berlin