Akkredi­tierungs­beirat Gremium im Überblick

Der Akkreditierungs­beirat wurde im Jahr 2010 im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf Grundlage des Akkreditierungs­stellen­gesetzes eingerichtet. Der Akkreditierungs­beirat unterstützt und berät die Bundesregierung und die Deutsche Akkreditierungsstelle in Fragen der Akkreditierung. Er ist kein Gremium der DAkkS.

Aufgaben

Der Akkreditierungsbeirat (AKB) hat insbesondere die Aufgaben,

  • allgemeine oder sektorale Regeln zu ermitteln, welche die Anforderungen, insbesondere aus Rechtsvorschriften, an Konformitätsbewertungsstellen konkretisieren oder ergänzen,
  • allgemeine oder sektorale Regeln zu ermitteln, welche die Anforderungen, insbesondere aus Rechtsvorschriften, für Akkreditierungstätigkeiten konkretisieren oder ergänzen,
  • die Nutzung der Akkreditierung als vertrauensbildendes Element der Konformitätsbewertung zu fördern,
  • die deutsche Vertretung und Haltung für die Sitzungen der Europäischen Kooperation für Akkreditierung zu koordinieren.

Geschäftsstelle des Akkreditierungsbeirats

Die Führung der Geschäftsstelle des Akkreditierungsbeirats wurde der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) übertragen:

Geschäftsstelle des Akkreditierungsbeirat

Postanschrift

BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Unter den Eichen | 12205 Berlin

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