Akkreditierungsausschuss

Der Akkreditierungsausschuss (AkA) setzt sich aus Fachexpertinnen und -experten zusammen.

Er entscheidet im Innenverhältnis über die Gewährung, Aufrechterhaltung, Aussetzung und Beendigung von Akkreditierungen von Konformitätsbewertungsstellen.

Der AkA ist befugt, den Geltungsbereich von Akkreditierungen einzuschränken und Nachbegutachtungen auf der Grundlage von objektiven Sachverhalten zu verlangen.

Die Aufgaben des AkA ergeben sich aus der Geschäftsordnung.

Kontakt

Dipl.-Verw.Wiss.

Benjamin Harder

Stabsstelle

Gremienkoordinierung und Berichterstattung

Telefon: +49 (0)30 670591-400
Telefax: +49 (0)30 670591-90
benjamin [dot] harder [at] dakks [dot] de

Postanschrift

Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH
Spittelmarkt 10
10117 Berlin