Gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 müssen die Mitgliedstaaten ab 01.01.2010 eine einzige nationale Akkreditierungsstelle benennen. Dieser Aufforderung folgend wurde in Deutschland die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) errichtet, die die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 erfüllt. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Akkreditierungsstelle (AkkStelleG) am 7. August 2009 sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung der nationalen Akkreditierungsstelle in Deutschland geschaffen worden. Die DAkkS wurde gemäß  AkkStelleG beliehen und wird dementsprechend in Deutschland alle Akkreditierungen gemäß Verordnung (EG) Nr. 765/2008 durchführen.

 
Das Wirksamwerden der Europäischen Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zur Akkreditierung und Marktüberwachung, die Anwendung des deutschen Akkreditierungsstellengesetzes und infolge davon die Einrichtung einer deutschen Akkreditierungsstelle werfen für die akkreditierten Konformitätsbewertungsstellen (KBS) eine Fülle von Fragen auf.
Diese betreffen u. a.
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Die DAkkS

Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) wurde durch die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das BMWi gegründet. In diese GmbH wurden die bisherigen EA-Mitglieder DGA (ehemals DACH, DAP und TGA/DATECH) und DKD (Organisationserlass des BMWi) übergeleitet. Die DAkkS deckt die bisherigen Tätigkeitsfelder von DGA und DKD vollständig ab. Die Akkreditierungen von DACH, DAP, TGA/DATECH und DKD sind bis zum Auslaufen gültig und werden durch die DAkkS überwacht.
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Schreiben der Geschäftsführung an die akkreditierten Stellen

Übergang der Überwachungspflichten auf die nationale Akkreditierungsstelle
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
mit der am 1. Januar 2010 wirksam gewordenen Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 30) wurde die Akkreditierung in Europa neu geregelt.  
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